Zalando hat heute eine Beschwerde beim EU-Gerichtshof eingereicht, weil die EU-Kommission das Unternehmen fälschlicherweise als „sehr große Plattform“ im Digital Services Act eingestuft habe. In dieser Kategorie unterliegt das E-Commerce-Unternehmen strengeren Richtlinien, der DSA zielt vor allem auf die Regulierung von US-Tech-Konzernen ab. Zalando weist in der Beschwerde darauf hin, das einzige europäische Unternehmen auf der Liste zu sein. Die EU-Kommission hat sich noch nicht dazu geäußert. Es könnte jedenfalls der erste große Rechtsstreit um den DSA, der im November 2022 in Kraft getreten ist, werden.
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